Archiv 2009
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Familienzulagen per 1.7.2009 / Kanton Zürich Für Jugendliche zwischen dem vollendenten 12. und dem vollendeten 16. Alterjahr steigt die monatliche Kinderzulage von 200 auf 250 Franken. Für erwerbunfähige Jungendliche gilt der neue Betrag zwischen dem vollendeten 12. und dem vollendenten 20. Alterjahr. Somit betragen die monatlichen Zulagen ab 1. Juli 2009: - 200 Franken für Kinder bis zum vollendenten 12. Alterjahr (unverändert) - 250 Franken für Jugendliche zwischen dem 12. und dem 16. Geburtstag, für erwerbsunfähige Jugendliche bis zum 20. Geburtstag (neu) - 250 Franken für Jugendliche ab 16 in Ausbildung bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr (unverändert). Neu können auch Arbeitnehmende mit einem AHV-pflichtigen Jahreslohn unter 6840 Franken Familienzulagen beantragen, sofern sie drei Bedingungen erfüllen: - Wohnsitz im Kanton Zürich - Steuerbares Gesamteinkommen gemäss der letzten rechtskräftigen Veranlagung der direkten Bundessteuer unter 41'040 Franken (ohne Familienzulagen) - Kein Bezug von Ergänzungsleistungen |
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Familienzulagen ab 1.1.2009 Ab 1.1.2009 tritt das neue Familienzulagengesetz in der Schweiz in Kraft. Dabei werden die Mindestzulagen schweizweit geregelt. Im Kanton Zürich werden die Kinderzulagen Fr. 200.- (früher Fr. 170.-/195.-) und die Ausbildungszulagen Fr. 250.- (früher Fr. 195.-) sein. Voraussichtlich wird der Arbeitgeberbeitragssatz von 1.3% auf neu 1.2% gesenkt. |
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Beiträge an die Säule 3a ab 1. Januar 2009 Die Grenzbeträge bei der beruflichen Vorsorge und damit auch die maximale Abzugsberechtigung für Beiträge an die Säule 3a erfahren auf den 1. Januar 2009 eine Änderung. Somit gelten im Bemessungsjahr 2009 folgende Höchstabzüge: Arbeitnehmer: Fr. 6´566.-- Selbständigerwerbende ohne 2. Säule: Fr. 32´832.-- (resp. 20% vom Unternehmungserfolg) |
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Übersicht über die Sozialversicherungen 2009 Die Übersicht über die Sozialversicherungen 2009 können Sie unter Downloads als PDF herunterladen. |
