Erbteilungen / Testamente
Bei Erbteilungen ist sorgfältiges Vorgehen und Verhandlungsgeschick erforderlich. Mit einer raschen und umfassenden Orientierung der Miterben kann Misstrauen oft vermieden werden.
Wir sind Ihnen gerne behilflich oder erledigen für Sie
- Aufnahme des Steuerinventares- Einreichen der notwendigen Unterlagen an die Amtsstellen
- Orientieung der Erben
- Entwurf des Teilungsvertrages
- Ausfüllen der Steuererklärung bis zum Todestag
- Deklaration der mutm. Einkünfte ab Todestag bis Jahresende
- Diverse Beratung
Vorsorgliche Regelung:
Durch die Erstellung von Testamenten können die gesetzlichen Regelungen geändert werden. Die Bevollmächtigung für Bankkonti etc. lauten "über den Tod hinaus". Diese Möglichkeit ist durch einen Bundesgerichtsentscheid aufgehoben.Wer eine Regelung "nach dem Tode" erreichen will, kann im Testament einen Willensvollstrecker einsetzen.
